Kündigungsfrist Vermieter (ordentliche Kündigung)

Bei der Kündigung durch den Vermieter gelten gestaffelte/ asymmetrische Fristen.

Es wird unterschieden zwischen Mietverhältnis mit einer Dauer:

– bis zu 5 Jahren: 3 Monate

– 5 bis 8 Jahren: 6 Monate

– 8 Jahre und länger: 9 Monate

Ebenso wie bei der Kündigung durch den Mieter muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vertragspartner eingehen.

!WICHTIG!

Nur derjenige, welcher im Grundbuch in Abteilung 1 als Eigentümer eingetragen ist, kann kündigen.

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