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Know-How Grunderwerbssteuer

Wer ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung kauft, wird unmittelbar nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrags mit der Rechnung der Grunderwerbssteuer des Finanzamtes konfrontiert. Dabei dient der notariell beglaubigte Kaufpreis as Grundlage der Berechnung. Dieser Betrag wird mit dem Grunderwerbssteuersatz multipliziert, der seit dem dem 01.Januar 2006 Ländersache ist. Aus diesem Grund ist die Grunderwerbssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Die Rechnung der Grunderwerbssteuer muss innerhalb von 4 Wochen getätigt werden. Dies ist alleine schon vor dem Hintergrund, dass nach der Zahlung der Steuer die vom Notar benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird, ratsam schnell zu bezahlen.


Für die Berechnung der Grunderwerbssteuer ist nur die Immobilie interessant und nicht der Wert des beweglichen Zubehörs. So muss man bspw. auf eine Einbauküche, Sauna oder den Inhalt des Öltanks keine Grunderwerbssteuer bezahlen. Dieser Wert wird aus dem Kaufpreis raus gerechnet.

Wenn man viel raus rechnet ist es ratsam Belege bereit zu legen, denn wenn der Wert 15% des Hauptpreises ausmacht, fordert das Finanzamt im Nachhinein Beweise.


Weitere Möglichkeiten bei der Grunderwerbssteuer zu sparen:

1. Getrennte Verträge oder Eigenleistungen beim Neubau

2. Bewegliches Zubehör bei Bestandsimmobilien rausrechnen

3. Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen im Kaufvertrag vermerken

4. Bei Teilgewerbe Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen

5. Vermieter können Grunderwerbsteuer den Anschaffungskosten zurechnen und abschreiben



Da durch das Herabsetzen des Kaufpreises riskiert wird, dass die Bank einen Zinsaufschlag verlangt oder sogar den Vertrag kündigt, ist zu empfehlen, die Optionen mit Ihrem Steuerberater und der Bank im Vorhinein durchzusprechen.



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